Musikalische Früherziehung 26,40 60 Min.
Grundausbildung 26,40 60 Min.
Musikkindergarten „Zauberflöte“ 30,80 50 Min
Kinderchor „Die Ammerseespatzen“ 10,00 60 Min.
Streicherensemble „Alle auf einen Streich“ 10,00 60 Min.
Instrumentenkarussell (incl. Leihgebühr) 45,00 60 Min.
Flötenensemble 19,80 60 Min.
Jugendblasorchester 10,00 60 Min.
Percussion  Batuque 39,00 120 Min.
Percussion Batuquinho 29,00 90 Min.
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Jeder Neueinsteiger hat eine Probezeit von einem Vierteljahr. Nach diesen 3 Monaten kann schriftlich gekündigt werden, wobei das Einzugsverfahren automatisch gestoppt wird. Danach läuft der Vertrag am 31. August des jeweiligen Jahres ohne Kündigung automatisch aus, d.h. man muss sich jedes Jahr neu anmelden. Dies erfolgt für die Neueinsteiger am „Tag der offenen Tür“ (siehe Termine), bzw. für diejenigen, die weitermachen, bei der unterrichtenden Lehrkraft.

    Unterrichtsart
monatlich Euro
wöchentlich
       
         
                 
Instrumentalunterricht
                   
 
a)  Gruppenunterricht
                     
     
4 und  mehr Schüler
3 Schüler
3 Schüler
2 Schüler
2 Schüler
2 Schüler
26,40
26,40
34,10
34,10
47,30
69,30
45 Min
30 Min.
45 Min.
30 Min.
45 Min.
60 Min.
             

b) Einzelunterricht

 
  60,50
  90,75
123,20
30 Min.
45 Min.
60 Min.
       

c) Zehnerkarte für Einzelunterricht

 
10 x 30  Min.
10 x 45  Min.
10 x 60  Min.
 
217,80
326,70
435,60

Für Schüler, die nicht den fördernden Gemeinden Schondorf, Utting, Greifenberg und Eching angehören, erhöht sich der monatliche Beitrag um 10%. Erwachsene werden von den Gemeinden nicht bezuschusst und erhalten daher keinen ermäßigten Beitrag.

   
                             
 

a) Geschwisterermäßigung: Den zweiten und allen folgenden Geschwisterkindern wird eine Gebührenermäßigung von 5% gewährt.
b) Ermäßigung für Zweitinstrumente: Für Schüler, die am Unterricht für zwei oder mehrere Instrumente teilnehmen, ermäßigt sich die Gebühr um 10 %, bezogen auf die kostengünstigere Unterrichtsart.
c) Es kann jeweils nur eine Gebührenermäßigung in Anspruch genommen werden.
d) Gebührenermäßigung kann auf schriftliche Anfrage gewährt werden, wenn diese mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Teilnehmers bzw. dessen gesetzlichen Vertreter geboten erscheint.
e) Beim Besuch eines Ensembles zusätzlich zum Instrumentalunterricht wird eine Ermäßigung von 15 % gewährt, bei Teilnahme an einem zweiten Ensemble 25 % und an einer dritten Gruppe 50 %.

     

Bei Krankheit eines Schülers werden auf Vorlage eines ärztlichen Attestes ab der 4. Woche 75 % der Gebühr zurückerstattet.

 

a) Gebührenpflichtig sind alle Teilnehmer am Musikunterricht des Musikschulvereins bzw. deren gesetzliche Vertreter.
b) Der Mitgliedsbeitrag wird sofort nach der Anmeldung fällig, der monatliche Beitrag wird im Voraus Anfang des Monats abgebucht, erstmals mit Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien. Der Gesamtbeitrag von 37 Unterrichtswochen im Jahr ( der Rest sind Ferien ) wird durch 12 Monate geteilt, so dass jeden Monat der gleiche Beitrag abgebucht wird.
c) Die Beiträge werden per Bankeinzugsverfahren vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht.
d) Bei der Anmeldung wird ein Mitgliedsbeitrag von 25,00 Euro pro Jahr für Schüler, für Erwachsene ein Jahresbeitrag von 45,00 Euro fällig. Der Familienbeitrag beträgt 60,00 Euro.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Dauer eines Schuljahres, wenn bis zum 1.7. d. J. keine Kündigung vorliegt.

                             
 

können – soweit vorhanden – zu einer Leihgebühr ab 20,00 Euro entliehen werden bzw. wir können Sie an Musikhäuser weitervermitteln. Das Ausleihen eines Instrumentes ist jedoch nur in der Anfangsphase anzuratens

 

     
                             
                             
 

Die Anmeldeformulare für die Kurse liegen im Musikschulverein aus oder können unter DOWNLOAD herunter geladen werden

 
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